BAMF

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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 21.04.2008 - nicht bekannt - asyl.net: M18915
https://www.asyl.net/rsdb/M18915
Leitsatz:

Übernahme der Zuständigkeit von Deutschland im Rahmen der Humanitären Klausel (Art. 15 Dublin II-VO).

Schlagwörter: Dublin II-VO, Dublinverfahren, Niederlande, Humanitäre Klausel,
Normen: VO 343/2003 Art. 15,
Auszüge:

Seitens der deutschen Behörden wurde gemäß Art. 15 Dublin II Verordnung (EG) Nr. 343/2003 dem Übernahmeersuchen der niederländischen Behörden entsprochen. Der Antragsteller ist am 10.04.2008 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Damit ist die Zuständigkeit für ein Asylverfahren in Deutschland gegeben, es wird eine Entscheidung im nationalen Verfahren ergehen.