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Leitsatz:
Krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG für sehr alten, multipel erkrankten Antragsteller.
Schlagwörter:
krankheitsbedingtes Abschiebungsverbot, Demokratische Republik Kongo,
Normen:
AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1,
Auszüge: