OVG Berlin-Brandenburg

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Zitieren als:
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.10.2011 - 3 N 123.11 - asyl.net: M19251
https://www.asyl.net/rsdb/M19251
Leitsatz:

Das Verwaltungsgericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu ermitteln, wozu nicht nur das ausländische Gesetzesrecht, sondern auch die ausländische Rechtspraxis gehört.

Schlagwörter: Erfolg des Rechtsmittels, Vietnam, Sorgerecht, Gutachten, ausländisches Recht
Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
Auszüge:

[...]

Das Verwaltungsgericht hat die Pflicht, das maßgebliche vietnamesische Ehe- und Familienrecht von Amts wegen zu ermitteln und anzuwenden, wobei die Ermittlungspflicht neben dem ausländischen Gesetzesrecht auch die ausländische Rechtspraxis umfasst, also das Recht, wie es der Richter des betreffenden Landes auslegt und anwendet [...].