Das Verwaltungsgericht hat von Amts wegen ausländisches Recht zu ermitteln, wozu nicht nur das ausländische Gesetzesrecht, sondern auch die ausländische Rechtspraxis gehört.
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Das Verwaltungsgericht hat die Pflicht, das maßgebliche vietnamesische Ehe- und Familienrecht von Amts wegen zu ermitteln und anzuwenden, wobei die Ermittlungspflicht neben dem ausländischen Gesetzesrecht auch die ausländische Rechtspraxis umfasst, also das Recht, wie es der Richter des betreffenden Landes auslegt und anwendet [...].