VG Kassel

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Zitieren als:
VG Kassel, Beschluss vom 28.02.2017 - 1 L 1338/17.KS.A (ASYLMAGAZIN 5/2017, S. 200) - asyl.net: M24836
https://www.asyl.net/rsdb/M24836
Leitsatz:

An der Rechtmäßigkeit einer Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" nach § 30 AsylG bestehen ernstliche Zweifel, sofern das hierfür erforderliche Offensichtlichkeitsurteil in verfahrensfehlerhafter Weise gewonnen wurde. Dies ist dann der Fall, wenn die Person, die die Anhörung durchgeführt hat, nicht zugleich diejenige war, die den Bescheid verfasst und unterzeichnet hat.

(Leitsatz der Redaktion)

Schlagwörter: offensichtlich unbegründet, Einzelentscheider, Anhörung, Nichtidentität, Verfahrensfehler, Anhörer, Entscheider, Personenverschiedenheit von Anhörer und Entscheider,
Normen: AsylG § 30
Auszüge:

[...]

Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, weil entgegen der Annahme der Antragsgegnerin die Voraussetzungen des § 30 AsylG nicht vorliegen.

Die Antragsgegnerin hat ihr Offensichtlichkeitsurteil im Wesentlichen auf den Umstand gestützt, der Vortrag der Antragstellerin sei widersprüchlich und entspreche nicht den Tatsachen. Ungereimtheiten würden durch die Antragstellerin nicht aufgelöst.

Auch der erkennende Einzelrichter sieht die Widersprüche und Ungereimtheiten, dennoch war die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen, weil die Antragsgegnerin das Offensichtlichkeitsurteil in verfahrensfehlerhafter Weise gewonnen hat.

Dies folgt daraus, dass die Person, die die Antragstellerin angehört hat (...) nicht diejenige war, die den Bescheid verfasst und unterzeichnet hat (Herr oder Frau ...). Insoweit folgt das Gericht der Rechtsprechung des VG Göttingen, das in einem vergleichbaren Fall (VG Göttingen, Beschluss vom 17. August 2010 - 2 B 301/10 -, Rn. 10, juris) einen Verfahrensfehler angenommen hat. […]