[Flüchtlingsschutz wegen unterstellter Homosexualität für vorverfolgt ausgereisten Gambier]
1. Reist der Asylantragsteller vorverfolgt aus, geht damit die widerlegliche Vermutung einher, dass sich die Verfolgung oder Schädigung bei seiner Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen wird (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5/09 -, BVerwGE 136, 377 - 388 Leitsatz 1).
2. Zugleich verlagert sich die Beweislast, um diese Vermutung zu widerlegen, auf die Behörde. Der maßgebliche Wahrscheinlichkeitsmaßstab bleibt derselbe. Die mit der Vorverfolgung einhergehende Vermutung ist erst durch den Beweis des Gegenteils erschüttert, § 173 VwGO i.V.m. § 292 ZPO. Der Beweis ist erbracht, wenn keine begründeten Zweifel mehr bestehen, also mit dem Wiederaufleben der ursprünglichen Verfolgung nicht zu rechnen ist und das erhöhte Risiko einer erstmaligen gleichartigen Verfolgung aus anderen Gründen nicht besteht (OVG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2009 - 2 Bf 337/02.A -, juris).
3. Diese Verfolgungssicherheit vermögen die geänderten Umstände zwischen der Flucht des Klägers aus Gambia und dem Zeitpunkt der Entscheidung, insbesondere der zwischenzeitliche Wechsel der Präsidentschaft von Yahya Jammeh zu Adama Barrow, nicht mit hinreichender Sicherheit zu generieren.
(Amtliche Leitsätze)
[...]
16 Die Klage ist zulässig und begründet, soweit der Kläger die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begehrt. [...]
21 Die aus der Vorverfolgung entstehende Vermutung zugunsten einer anhaltenden flüchtlingsrelevanten Verfolgung des Klägers ist auch nicht durch stichhaltige Gründe entkräftet worden, die dagegen sprechen, dass der Kläger erneut von solcher Verfolgung bedroht werden wird. Diese Umstände liegen insbesondere nicht im inzwischen erfolgten Wechsel des Präsidentenamtes hin zu Adama Barrow. [...]
29 Diese Verfolgungssicherheit vermögen die geänderten Umstände zwischen der Flucht des Klägers aus Gambia und dem Zeitpunkt der Entscheidung nicht mit hinreichender Sicherheit zu generieren.
30 Das Gericht verkennt dabei nicht, dass die politische Initiative zur Verfolgung Homosexueller maßgeblich vom inzwischen geflohenen Präsidenten Jammeh ausging, sodass es mit dem Wechsel der Präsidentschaft hin zu Adama Barrow möglich erscheint, dass sich die Lage (unterstellt) Homosexueller in Gambia verbessern wird. Ob, wann und in welchem Umfang diese Verbesserungen Einzug halten werden, ist indes unklar. Auf den Beweisbeschluss des Gerichts zu den Auswirkungen der Machtübernahme auf die Strafverfolgungs- und Verurteilungspraxis gegenüber vermeintlich Homosexuellen und einer Rückkehrgefährdung entsprechend Verfolgter erklärte das Auswärtige Amt, eine definitive Einschätzung sei nicht möglich. Die neue Regierung habe den Willen zu Demokratie, Rechtstaatlichkeit und gesellschaftlicher Aussöhnung erklärt. Allerdings bleibe Homosexualität in Gambia gesellschaftlich verpönt.
31 Hinzu kommt, dass nach Kenntnis des erkennenden Gerichtes die fraglichen Straftatbestände in Gambia noch immer geltendes Recht sind, Artikel 144 des Strafgesetzbuches von Gambia von 1965 in der Abänderung von 2005 (vgl. die Stellungnahme von Accord vom 27.03.2017 - abrufbar unter: www.ecoi.net/local _link/338766/481794_de.html - zuletzt abgerufen am 02.11.2017). Entsprechende Verfahren sind noch immer vor gambischen Gerichten anhängig (vgl. einen Bericht von Accord vom 27.03.2017 - abrufbar unter: www.ecoi.net/local _link/338766/481794_de.html - zuletzt abgerufen am 02.11.2017, unter Berufung auf einen Bericht des US Außenministeriums vom März 2017 (Berichtszeitraum 2016)).
32 Weiter zeichnen die bisher bekannten Aussagen des neuen Präsidenten Barrow zum Thema ein ambivalentes Bild. Laut einer Auskunft der Medienplattform Devex erklärte der neue Präsident auf einer Pressekonferenz, dass Homosexualität in Gambia "kein Thema" sei. Diese Aussage ist von Seiten seiner Ministerin für Beschäftigung, Dr. Isatou Touray als Rückzug des Staates aus Fragen der sexuellen Selbstbestimmung ausgelegt worden, so dass "die Menschen ein Recht zu welcher Orientierung auch immer hätten". Die gambische Zeitung The Point zitiert den neuen Präsidenten dagegen so, dass Homosexualität in Gambia nie ein Thema gewesen sei und dass es wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen gebe, die Priorität hätten (The Point vom 14.02.2017 - ebenfalls abrufbar über den Bericht von Accord vom 27.03.2017 - abrufbar unter: www.ecoi.net/local _link/338766/481794 _de.html - zuletzt abgerufen am 02.11.2017). [...]