LG Halle

Merkliste
Zitieren als:
LG Halle, Beschluss vom 16.10.2017 - 1 T 271/17 - asyl.net: M25970
https://www.asyl.net/rsdb/M25970
Leitsatz:

Zutreffend weist das Gericht darauf hin, dass im Haftantrag hinreichende Darlegungen zur Ausreisepflicht gemacht werden müssen, wozu auch die wirksame Zustellung des zugrunde liegenden Bescheides gehört. Auf eine "Abschlussmitteilung des BAMF" darf Haft nicht gestützt werden.

(Leitsatz des Einsenders)

Schlagwörter: Abschiebungshaft, Ablehnungsbescheid, Asylverfahren, Ausreisepflicht, Zustellung,
Normen:
Auszüge:

Einsender: RA Peter Fahlbusch, Hannover