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Leitsatz:
Keine Abschiebungen international Schutzberechtigter nach Bulgarien
Schlagwörter:
Bulgarien, internationaler Schutz in EU-Staat, ausländische Anerkennung, Abschiebungsverbot, Abschiebung, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung,
Normen:
AufenhtG § 60 Abs. 5,
Auszüge:
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