Landesbehörden

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Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 22.06.2020 - IV 203-46015/2020 - asyl.net: M28527
https://www.asyl.net/rsdb/M28527
Leitsatz:

Globalzustimmung nach § 32 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) bei Neuvisierungen und bei Visumerteilungen bei während der COVID-19-Pandemie im Ausland abgelaufenen nationalen Visa.

(Leitsatz der Weisung)

Schlagwörter: nationales Visum, Corona-Virus, Fachkräfteeinwanderung, Familienzusammenführung, Zustimmung, Vorabzustimmung, Globalzustimmung,
Normen: AufenthV § 32,
Auszüge:

[...]

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein stimmt per Globalzustimmung nach § 32 AufenthV der Neuvisierung von Visa, die nach dem 15.03.2020 gültig waren und zwischenzeitlich aufgrund der Reisebeschränkung infolge der COVID-19-Pandemie abgelaufen sind und zu denen eine schleswig-holsteinische Ausländerbehörde bereits ihre Zustimmung erteilt hatte, zu.

Gleiches gilt für Erteilung von Visa, für die eine mittlerweile abgelaufene Zustimmung einer Ausländerbehörde vorlag.

Von vorstehender Regelung sind hingegen ausgenommen

1. Visa, denen eine Verpflichtungserklärung eines inländischen Verpflichtungsgebers zugrunde liegt und deren Bestätigung der Bonität durch die Ausländerbehörde im Zeitpunkt des Antrags auf Neuvisierung länger als sechs Monate zurückliegt und

2. Visa zum Zweck des Familiennachzugs, für die die Sicherung des Lebensunterhaltes bzw. ausreichend zur Verfügung stehender Wohnraum nachzuweisen ist. [...]