Zweite Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung:
Verlängerung der vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis 30.09.2020 für Inhaber*innen ablaufender Schengen-Visa sowie für die Durchreise zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum.
(Zusammenfassung der Redaktion)
Wir verweisen auf das pdf-Dokument.