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VG Osnabrück

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Zitieren als:
VG Osnabrück, Beschluss vom 14.09.2020 - 5 B 208/20 - asyl.net: M28865
https://www.asyl.net/rsdb/M28865
Leitsatz:

Keine Überstellung einer HIV-infizierten Person nach Spanien wegen Covid-19:

Aufgrund der erhöhten Wahrscheinlichkeit, sich in Spanien mit Covid-19 zu infizieren, ist bei einer HIV-infizierten Person die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung wiederherzustellen. Die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 liegen vor.

(Leitsätze der Redaktion)

Schlagwörter: Dublinverfahren, Spanien, Corona-Virus, HIV/AIDS, Risikogruppe, Suspensiveffekt, aufschiebende Wirkung,
Normen: VwGO § 80 Abs. 7, VwGO § 80 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7, AsylG § 34a,
Auszüge:

[...]

Es liegt hinsichtlich der Antragstellerin zu 1. ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG vor. [...]

Anhand dieser Maßstäbe kann in der Gesamtschau unter Berücksichtigung des Vortrags der Antragstellerin zu 1. sowie der bereits vorgelegten qualifizierten ärztlichen Bescheinigung angenommen werden, dass ihr im Fall der Überstellung nach Spanien eine wesentliche oder lebensbedrohliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustands drohen würde.

Im vorherigen einstweiligen Rechtsschutzverfahren 5 B 429/19 hat die Antragstellerin zu 1. einen Bericht des Klinikum Osnabrücks vom ... 2019 vorgelegt, wonach bei ihr eine HIV-Infektion CDC C3, Wasting sowie HIV-assoziierte Thrombopenie diagnostiziert worden sei; eine chronische Hepatitis B sei ebenfalls mittlerweile positiv festgestellt worden. Hinsichtlich der HIV-Infektion seien, ausweislich des Berichts, der Antikörper-Suchtest und Immunoblot positiv gewesen; die Viruslast habe 24.000 Kopien/ml bei bereits ausgeprägtem Immundefizit mit 58 CD4/μl betragen. Anhand der Unterlagen lässt sich mithin entnehmen, dass die von ihr geltend gemachte HIV-Infektion eine besonders schwerwiegende Erkrankung darstellt, die einer engmaschigen Therapie und medizinischen Versorgung bedarf. Aus dem eingereichten Bericht geht hervor, dass zwischenzeitlich eine antiretrovirale Therapie mit Biktarvy und PJP-Prophylaxe mit Cotrim eingeleitet worden sei. Bei diesem bereits fortgeschrittenen Immundefekt sei eine Therapie zwingend erforderlich. Bei Nichtbehandlung sei mit dem Auftreten von AIDS-bedingten opportunistischen Infektionen und einer Verschlechterung des Zustands bis hin zum Tod zu rechnen. Laut telefonischer Auskunft der behandelnden Oberärztin Frau Dr. ... sei die Viruslast nunmehr unter die Nachweisgrenze gefallen, aber ihr Immunsystem noch nicht stabil. Bei einer Unterbrechung der Therapie von mehreren Wochen könne sich die Antragstellerin mit einer Infektion - insbesondere eine Lungenentzündung - anstecken, welche zum Tod führen könne. Bei einem Abbruch der Therapie drohe ihr Tod aufgrund der Infektionsgefahr innerhalb weniger Monate.

Das Robert-Koch-Institut weist demgegenüber ganz Spanien, einschließlich der Kanarischen Inseln, seit dem 2. September 2020 als Risikogebiete aus (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html, abgerufen am 14. September 2020). Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien warnt auch das Auswärtige Amt aufgrund hoher Infektionszahlen. Laut Angaben des Auswärtigen Amtes ist Spanien von Covid-19 stark betroffen. Regionale Infektionsherde gibt es landesweit, insbesondere in den Autonomen Gemeinschaften Aragon, Kantabrien, Kastilien und Leon, La Rioja, Navarra, im Baskenland, in Melilla, in der Hauptstadtregion Madrid sowie auf den Kanarischen Inseln mit Schwerpunkten auf Gran Canaria und Lanzarote. Auf Mallorca ist insbesondere Palma de Mallorca betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Spanien zum Risikogebiet eingestuft wurde (Spanien: Reise- und Sicherheitshinweise, www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534, abgerufen am 14. September 2020). In Europa verzeichnet Spanien, nach Angaben der WHO, mit 40.087 bestätigten Covid-19-Infizierten die zweithöchste Anzahl neuer Fälle in den letzten sieben Tagen (322 Toten). Insgesamt wird von 498.989 Infizierten (10.672 auf 1 Million Einwohner) sowie von 29.418 Todesfällen (629 auf 1 Million Einwohner) gesprochen (https://www.who.int/docs/default-source/coronaviruse/situation-reports/20200907-weekly-epi-update-4.pdf?sfvrsn=f5f607ee_2, abgerufen am 14. September 2020).

Angesichts dieser Angaben hält es die erkennende Einzelrichterin für beachtlich wahrscheinlich, dass der Antragstellerin zu 1. im Falle einer Infizierung mit Covid-19 eine lebensbedrohliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustands droht, da sich die Erkrankung auf die Lunge legt und sie aufgrund ihrer Vorerkrankung zu einer vulnerablen Risikogruppe gehört. Ausweislich der aktuellen Zahlen geht das Gericht davon aus, dass das Infektionsrisiko in Spanien beachtlich höher als in Deutschland ist. [...]