BVerwG

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Zitieren als:
BVerwG, Beschluss vom 02.10.2003 - 1 B 33.03 - asyl.net: M4944
https://www.asyl.net/rsdb/M4944
Leitsatz:

War die Rüge der unterlassenen Einholung einer amtlichen Auskunft im Berufungszulassungsverfahren erfolgreich, so reicht die Bezugnahme auf den Zulassungsantrag aus, um die Berufung zu begründen.(Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: D (A), Verfahrensrecht, Berufungsbegründung, Rechtliches Gehör, Berufungszulassungsantrag, Bezugnahme
Normen: VwGO § 124a Abs. 3; VwGO § 124a Abs. 6
Auszüge: