Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob die Fiktion der Asylantragstellung nach § 14 a Abs. 2 AsylVfG auch für Kinder gilt, welche bereits vor Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Januar 2005 geboren worden sind.
Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob die Fiktion der Asylantragstellung nach § 14 a Abs. 2 AsylVfG auch für Kinder gilt, welche bereits vor Inkrafttreten der Vorschrift am 1. Januar 2005 geboren worden sind.
(Amtlicher Leitsatz)