BAMF

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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 10.01.2006 - 5177956-1-284 - asyl.net: M7694
https://www.asyl.net/rsdb/M7694
Leitsatz:
Schlagwörter: Tschad, Diplomat
Normen: GG Art. 16a; AufenthG § 60 Abs. 1
Auszüge:

1. Der Antragsteller wird als Asylberechtigter anerkannt.

2. Die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes liegen hinsichtlich des Tschad vor.

Begründung:

Der Antragsteller, tschadischer Staatsangehöriger, reiste am 15.08.2005 in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte am 30.08.2005 seine Anerkennung als Asylberechtigter.

Hinsichtlich der Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Akteninhalt verwiesen.

Auf Grund des von ihm geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Ausländer im Falle einer Rückkehr in seinen Herkunftsstaat zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit asylrechtlich relevanten Maßnahmen ausgesetzt sein würde.