§ 14 a Abs. 2 AsylVfG gilt nicht für Kinder, die vor dem 1.1.2005 eingereist oder in Deutschland geboren worden sind (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung der 12. Kammer, entgegen Nds.OVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 -)
§ 14 a Abs. 2 AsylVfG gilt nicht für Kinder, die vor dem 1.1.2005 eingereist oder in Deutschland geboren worden sind (Fortführung der bisherigen Rechtsprechung der 12. Kammer, entgegen Nds.OVG, Urt. v. 15.03.2006 - 10 LB 7/06 -)
(Amtlicher Leitsatz)