VGH Baden-Württemberg

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Zitieren als:
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2000 - A 12 S 367/99 - asyl.net: R9402
https://www.asyl.net/rsdb/R9402
Leitsatz:

Der Anspruch eines im Ausland geborenen, den Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachgereisten Kindes auf Gewährung von Familienasyl erfordert gem. § 26 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 Nr. 3 AsylVfG, dass dessen Asylantrag unverzüglich nach der Einreise gestellt worden ist. Auch in diesen Fällen setzt das Erfordernis der Unverzüglichkeit grundsätzlich eine Antragstellung binnen zweier Wochen ab Einreise voraus, soweit nicht besondere Umstände ersichtlich sind, die die Eltern in entschuldbarer Weise daran gehindert haben, den Asylantrag für das Kind bereits früher als geschehen zu stellen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 13.05.1997, BVerwGE 104, 362).

Schlagwörter: D (A), Verfahrensrecht, Familienasyl, Kinder, Asylantragstellung, Unverzüglichkeit, Zwei-Wochen-Frist, Berufungsverfahren, Verfahrensgegenstand, Abschiebungsschutz, Abschiebungshindernis, Hilfsantrag
Normen: AsylVfG § 26 Abs. 2 S. 1; AsylVfG § 26 Abs. 1 Nr. 3
Auszüge: