BAMF

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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 13.04.2011 - 5390896-439 - asyl.net: M18475
https://www.asyl.net/rsdb/M18475
Leitsatz:

Asylanerkennung für Christen aus dem Iran, nachdem wegen Einreise über Griechenland das BAMF das Selbsteintrittsrecht gemäß Art. 3 Abs. 2 Dublin II-VO ausgeübt hat.

Schlagwörter: Asylverfahren, Asylanerkennung, Iran, Christen, Griechenland, Dublin II-VO, Dublinverfahren, Selbsteintritt, politische Verfolgung,
Normen: GG Art. 16a Abs. 1, AufenthG § 60 Abs. 1, VO 343/2003 Art. 3 Abs. 2
Auszüge:

[...]

Dem Antrag auf Asyl wird entsprochen.

Gemäß Art. 16a Abs. 1 GG genießen politisch verfolgte Asylrecht. Politische Verfolgung im Sinne des Art. 16a Abs. 1 GG ist dabei grundsätzlich nur vom Staat ausgehende oder doch zumindest ihm zuzurechnende Verfolgung.

Eine Verfolgung ist dann eine politische, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (grundlegend: BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989, BVerfGE 80, 315).

Aufgrund des von ihm geschilderten Sachverhaltes und der hier vorliegenden Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass der Ausländer im Falle einer Rückkehr in seinen Herkunftsstaat zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit asylrechtlich relevanten Maßnahmen ausgesetzt sein würde.

Der Ausländer hält sich mithin aus begründeter Furcht vor politischer Verfolgung außerhalb seines Herkunftsstaates auf und ist daher als Asylberechtigter gemäß Art. 16a Abs. 1 GG anzuerkennen.

Die Regelungen der §§ 26a, 27 AsylVfG stehen der Anerkennung als Asylberechtigter nicht entgegen.

Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft liegen ebenfalls vor. [...]