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Zitieren als:
BFH, Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15 - asyl.net: M25308
https://www.asyl.net/rsdb/M25308
Leitsatz:

Die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit obliegt - auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung - allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten, nicht jedoch den Familienkassen. Erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gemäß § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten und Kindergeld beanspruchen.

(Amtlicher Leitsatz)

Schlagwörter: Kindergeld, Unionsbürger, freizügigkeitsberechtigt, Übergangszeit, Beitritt, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Nichtbestehen des Freizügigkeitsrechts, Beitritt, Erwerbstätigkeit, Übergangsphase, Arbeitsgenehmigung, Bulgarien, Rumänien,
Normen: FreizügG/EU § 11 Abs. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 7, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 3, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 4, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 5, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 6, FreizügG/EU § 4, EStG § 62 Abs. 2,
Auszüge:

[...]

Die gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit besteht zudem auch nach deutschem Recht nicht nur für Arbeitnehmer, die einer Genehmigung bedürfen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1, § 13 FreizügG/EU i.V.m. § 284 SGB III), sondern nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 ff. FreizügG/EU auch für niedergelassene selbständige Erwerbstätige, Empfänger von Dienstleistungen, Familienangehörige usw. Die förmliche Feststellung der fehlenden Freizügigkeit obliegt dabei allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten, nicht jedoch den Familienkassen. Erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU fände gemäß § 11 Abs. 2 FreizügG/EU das Aufenthaltsgesetz Anwendung, so dass der Unionsbürger einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz benötigt, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten und Kindergeld beanspruchen (§ 62 Abs. 2 EStG). An einer derartigen Entscheidung der Ausländerbehörde fehlte es hier. [...]