Leitsatz:
Rückführungen nach Syrien wieder erlaubt:
Keine Verlängerung des für das Herkunftsland Syrien geltenden Abschiebungsstopps.
(Leitsatz der Redaktion)
Schlagwörter:
Syrien, Abschiebung, Abschiebungsstopp, Straftäter, Straftat, Gefährder,
Normen:
AufenthG § 58, AufenthG § 23 Abs. 1, AufenthG § 60a Abs. 1,
Auszüge: