Anwendungshinweise des Integrationsministeriums Nordrhein-Westfalen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung:
Das Integrationsministerium Nordrhein-Westfalen hat Anwendungshinweise zur Ausbildungs-und Beschäftigungsduldung veröffentlicht, welche die Anwendungshinweise des Bundesministeriums für Inneres konkretisieren und ergänzen. Sie haben das Ziel, die Regelungen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung „konsequent anzuwenden und die vorhandenen Spielräume möglichst auszuschöpfen“.
(Leitsätze der Redaktion; unter Bezug auf Bundesministerium des Innern, Weisung vom 20.12.2019 - asyl.net: M28035)
Wegen der Ausführlichkeit der Anwendungshinweise wird auf das PDF verwiesen.