Landesbehörden

Merkliste
Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 18.01.2022 - 90556/2021 - asyl.net: M30337
https://www.asyl.net/rsdb/m30337
Leitsatz:

Identitätsnachweis im Einbürgerungsverfahren auch mit abgelaufenem Nationalpass möglich, insbesondere wenn dieser erst vor kurzem ungültig geworden ist.

Schlagwörter: Einbürgerung, Identitätsfeststellung,
Normen:
Auszüge: