Landesbehörden

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Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 24.01.2022 - IV206 - 292-5/2015-472/2022 IV 223 - asyl.net: M30359
https://www.asyl.net/rsdb/m30359
Leitsatz:

Innenministerium Schleswig-Holstein: Vorgriffsregelung zu im Koalitionsvertrag 2021 vorgesehenen Änderungen bei Bleiberechtsregelungen und einem Chancen-Aufenthaltsrecht:

Es werden keine fachaufsichtlichen Einwände geltend gemacht, wenn Aufenthaltsbeendigungen bei Personen, die absehbar unter die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierungsparteien vorgesehenen Änderungen bei den Bleiberechtsregelungen und angekündigten Chancen-Aufenthaltsrecht fallen, nicht priorisiert wird. Ausgenommen hiervon werden Personen mit Schutzstatus in einem "sicheren Drittstaat".

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Chancen-Aufenthaltsrecht, Vorgriffsregelung, Duldung, Ermessensduldung, Abschiebung, Bleiberecht, Koalitionsvertrag, Erlass, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Gesetzgebung,
Normen: AufenthG § 25a, AufenthG § 25b, AufenthG § 60a Abs. 2,
Auszüge:

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