Stellungnahme in Gerichtsverfahren: Rückführungen in "Dublin"- und "Anerkannten"-Fällen nach Bulgarien bleiben möglich:
1. Bulgarien beantwortet weiterhin Übernahmeersuchen aus Deutschland und die Überstellungen werden weiterhin durchgeführt. Eine Erklärung, die Überstellungen aufgrund der ankommenden ukrainischen Schutzsuchenden generell abzulehnen, erfolgte seitens Bulgarien nicht.
2. In Bezug auf anerkannt Schutzberechtigte liegen dem Bundesamt keine abweichenden Informationen vor.
(Leitsätze der Redaktion)