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Zitieren als:
BAMF, Bescheid vom 08.09.2022 - 8377622-475 - asyl.net: M31203
https://www.asyl.net/rsdb/m31203
Leitsatz:

Abschiebungsverbot hinsichtlich Rumänien wegen PTBS:

Aufgrund einer durch ein fachärztliches Attest nachgewiesenen Posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Abschiebungsverbot hinsichtlich Rumänien. Die erforderliche langfristige fachärztliche Therapie ist in Rumänien nicht möglich, da die Rückführung dorthin eine retraumatisierende Situation hervorrufen würde.

(Leitsätze der Redaktion)

 

Schlagwörter: Wiederaufgreifensantrag, Rumänien, Abschiebungsverbot, Retraumatisierung PTBS, Posttraumatische Belastungsstörung, Depression, Attest,
Normen: AufenthG § 60 Abs7, AufenthG § 60 Abs. 5
Auszüge:

[...]

Aus der fachärztlichen Stellungnahme vom 14.06.2022 geht hervor, dass der Antragsteller an einer schweren depressiven Episode und einer schweren Depression (Posttraumatische Belastungsstörung) nach auf den Erlebnissen in Syrien und auf den Geschehnissen in Rumänien während seiner Flucht beruhen. Nach Einschätzung des behandelnden Facharztes ist der Antragsteller zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, selbstständig mit dem Erlebten umgehen. Er benötigt eine längerfristige fachärztliche Therapie, Begleitung und Hilfen, diese negativen Erlebnisse zu verarbeiten. Für die Durchführung einer erfolgreichen Therapie ist ein stabiles Umfeld und gesicherte Lebensbedingungen Grundvoraussetzung.

Die Rückführung des Antragstellers nach Rumänien würde beim Antragsteller eine retraumatisierende Situation hervorrufen. Dies kann nach Einschätzung der Fachärztin mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit eine sehr hohe individuelle Gefahrensituation durch plötzliche suizidale Impulse ergeben.

Die notwendige Traumatherapie ist in Rumänien, wegen der Erzeugung eines erneuten Traumas, das Aspekte der früheren Ohnmachts- und Gewalterfahrung in sich trägt und zu einer Vertiefung bisheriger traumatischer Erfahrungen führt, nicht möglich.

Mithin war ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 AufenthG zum jetzigen Zeitpunkt zuzuerkennen. [...]