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BGH

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Zitieren als:
BGH, Beschluss vom 10.04.2025 - XIII ZB 12/25 - asyl.net: M33238
https://www.asyl.net/rsdb/m33238
Leitsatz:

Einstweilige Aussetzung einer Sicherungshaft: 

Es verstößt gegen den Beschleunigungsgrundsatz, wenn das Verfahren zur Beschaffung von Passersatzpapieren durch die zuständige Landesbehörde erst drei Monate nach dem Amtshilfeersuchen der die Haft beantragenden Ausländerbehörde eingeleitet wird. 

(Leitsatz der Redaktion, Hauptsacheentscheidung dazu: BGH, Beschluss vom 26.05.2025 – XIII ZB 12/25 – asyl.net: M33395)

Schlagwörter: Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Aussetzungsbeschluss, Passersatzpapierbeschaffung, Amtshilfeersuchen
Normen: FamFG § 64 Abs. 3
Auszüge:

[...]

Der in entsprechender Anwendung von § 64 Abs. 3 FamFG zulässige Antrag auf Aussetzung der Haft ist begründet, weil nach der gebotenen summarischen Prüfung davon auszugehen ist, dass die Rechtsbeschwerde des Betroffenen Erfolg haben wird.

Auf Grundlage der Darstellung des bisherigen Ablaufs des Abschiebungsverfahrens im Schriftsatz der beteiligten Behörde vom heutigen Tag dürfte ein Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot vorliegen. Dieses schließt zwar einen organisatorischen Spielraum der Behörde nicht aus, verlangt aber, dass die beteiligte Behörde die Abschiebung oder Überstellung ohne vermeidbare Verzögerung betreibt und alle notwendigen Anstrengungen unternimmt, damit der Vollzug der Haft auf einen möglichst kurzen Zeitraum beschränkt werden kann [...]. Diesen Anforderungen dürfte jedenfalls die Verfahrensweise des Landesamts für Asyl und Rückführungen nicht entsprochen haben, wenn es - wie die beteiligte Behörde mitgeteilt hat - die Passersatzpapierbeschaffung erst am 14. März 2025 über die Koordinierungsstelle eingeleitet hat, obwohl das Amtshilfeersuchen der beteiligten Behörde bereits am 23. Dezember 2024 bei ihr eingegangen war. Dieses Versäumnis des Landesamts ist der die Abschiebung betreibenden beteiligten Behörde zuzurechnen, da sich Verzögerungen in der Zusammenarbeit der nationalen Behörden nicht zu Lasten des Betroffenen auswirken dürfen [...]