Übersetzung einer Rechtsbelehrung:
Die Übersetzung einer Rechtsbelehrung mithilfe eines Übersetzungsprogramms löst keine Zweifel an der Richtigkeit der Übersetzung und keine Amtsermittlungspflicht im Sinne des § 26 FamFG aus, wenn keine erheblichen Übersetzungsfehler aufgezeigt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
[...]
2 [...] Der Betroffene hat nach Aufforderung durch die beteiligte Behörde mit Schreiben vom 18. September 2020, an der Vorbereitung der Ausreise mitzuwirken und einen Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers auszufüllen, die Ausfüllung verweigert. Dem Schreiben war die erforderliche Belehrung auf Deutsch und Russisch beigefügt, nach der der Betroffene im Falle der Verweigerung oder Unterlassung der Mitwirkungshandlung inhaftiert werden könne. Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, die korrekte Übersetzung sei nicht gewährleistet gewesen, weil sie mithilfe eines Übersetzungsprogramms erstellt worden sei, reicht das mangels eines aufgezeigten erheblichen Übersetzungsfehlers nicht aus, um das Vorliegen einer für den Betroffenen verständlichen Belehrung in Zweifel zu ziehen und gemäß § 26 FamFG weitere Ermittlungen zu veranlassen. [...]
3 2. Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde hat das Beschwerdegericht seine Sachaufklärungspflicht gemäß § 26 FamFG in Bezug auf den behaupteten Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot nicht verletzt [...]. Das Beschwerdegericht musste die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob eine Abschiebung nach Tadschikistan mit einer anderen Fluglinie bereits am 31. Juli 2022 hätte erfolgen können, nicht aufklären. Angesichts der personellen und organisatorischen Belastungen einer an einem Sonntag durchzuführenden Abschiebung, der Verfügbarkeit eines Abschiebungsflugs mit einer für Flugabschiebungen erprobten Fluggesellschaft am 18. August 2022 und der weiteren mit diesem Flug geplanten und ebenfalls eine Begleitung erfordernden Abschiebung lag es im vorliegenden Einzelfall noch innerhalb des der Behörde eingeräumten organisatorischen Spielraums, den Flug für den 18. August 2022 zu planen. [...]