Erfolgslose Aufstockerklage eines ehemaligen Polizisten:
1. Dem Kläger droht aufgrund seiner ehemaligen Tätigkeit als Polizist keine Verfolgung durch die neue syrische Regierung. Er hat weder an Kriegshandlungen teilgenommen, noch war er anderweitig an Verbrechen beteiligt.
2. Der Erkenntnismittellage ist zu entnehmen, dass, auch wenn es aufgrund individuell gefahrerhöhender Umstände zu Inhaftierungen und Racheakten gegenüber ehemaligen Mitgliedern des Assad-Regimes gekommen ist, der Großteil von Assads Streitkräften, die sich freiwillig ergeben haben, erfolgreich in das Zivilleben integriert werden konnte und weder Strafen noch Verfolgungshandlungen ausgesetzt gewesen ist.
(Amtliche Leitsätze)
[...]
24 Dem Kläger droht aufgrund seiner ehemaligen Tätigkeit als Polizist auch keine Verfolgung durch die neue syrische Regierung aus einem der in § 3b AsylG genannten Verfolgungsgründe.
25 Nach dem Umsturz verkündete die Übergangsregierung eine Generalamnestie für alle Wehrpflichtigen und Streitkräfte der Assad-Regierung, die nicht an Kriegsverbrechen beteiligt gewesen seien. Ihnen wurde Sicherheit garantiert und jegliche Übergriffe auf sie wurden untersagt [...]. Zugleich ordnete die Übergangsregierung an, dass Tausende von Polizisten, Sicherheitsbeamten und Soldaten ein "Versöhnungsverfahren" durchlaufen mussten. Bei Abgabe ihrer Ausweispapiere, Waffen und Fahrzeuge wurde ihnen Amnestie gewährt. Diese "Versöhnungszentren" wurden in allen Gouvernements, die unter Kontrolle der Übergangsregierung stehen, eingerichtet, um die sich ergebenden Angehörigen des ehemaligen Regimes aufzunehmen. Diejenigen, die sich ergaben und ihre Waffen abgaben, erhielten eine "Sicherheitsbescheinigung" und wurden vor Strafverfolgung geschützt. Ihnen wurde die Wiedereingliederung in das zivile Leben gestattet, sofern sie während des Bürgerkriegs nicht an Massakern oder Kriegsverbrechen beteiligt waren. In den ersten Wochen nach dem Sturz der Assad-Regierung gaben Berichten zufolge zwischen 50.000 und 70.000 ehemalige Soldaten der syrischen Armee, darunter hochrangige Angehörige der Streitkräfte, und Wehrpflichtige ihre Waffen ab und profitierten von der von der neuen Regierung verkündeten allgemeinen Amnestie [...]. Es gibt keine Berichte darüber, dass diejenigen, die den Eingliederungsprozess durchlaufen haben, währenddessen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Obwohl der Prozess systematisch angewendet zu werden scheint, gibt es keine Hinweise darauf, dass Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, ihn durchlaufen müssen [...].
26 Die Sicherheitskräfte der Übergangsregierung starteten Operationen zur "Verfolgung der Überreste" des Assad-Regimes und Personen, die beschuldigt wurden, während der Herrschaft des Assad-Regimes Verstöße begangen zu haben. Laut einem Bericht des unabhängigen Forschungsinstitut Harmoon Center ist der Prozess der gezielten Verfolgung ehemaliger Assad-Anhänger jedoch undurchsichtig. Kein Übergangsgremium überwachte die Bemühungen und es wurde weder eine Liste von Verdächtigen veröffentlicht noch wurden offizielle Verfahren für Anklagen oder Verhaftungen eingerichtet oder Gerichte für die Bearbeitung von Rechtsfällen bestimmt. Infolgedessen operierten bewaffnete Gruppen ungehindert und begingen häufig Verstöße, darunter außergerichtliche Tötungen. Auch die Streitkräfte, die noch im Zeitpunkt des Sturzes Angehörige des Assad-Regimes waren, und sich dem Versöhnungsprozess entzogen haben oder ihre Waffen nicht abgeben wollten, wurden teilweise festgenommen und inhaftiert. Es wurden vereinzelt Todesfälle in Haft sowie andere schwere Menschenrechtsverletzungen gemeldet. Der Staatssicherheitsdienst (GSS) übernahm die Verantwortung für einige der im Februar in Homs gemeldeten Todesfälle und versprach, Ermittlungen einzuleiten. Trotz Amnestieversprechen gab es auch Berichte über die Inhaftierung ehemaliger Soldaten und Offiziere der syrischen Armee, die sich ergeben hatten, Soldaten, die nach einem Fluchtversuch aus dem Irak zurückkehrten, Soldaten, die gegen den IS in der syrischen Wüste und im Umland von Deir ez-Zor gekämpft hatten, sowie Zivilisten, die bei Razzien oder an Kontrollpunkten festgenommen wurden. Einige der Personen, darunter ehemalige Offiziere, wurden wieder entlassen, nachdem festgestellt worden war, dass sie an keinen Straftaten beteiligt waren [...].
27 Laut den Syrien-Analysten Gregory Waters und Kayla Koontz lassen sich zwei deutliche Muster im Vorgehen der Übergangsregierung gegen Mitglieder des ehemaligen Regimes erkennen, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren: Personen in hohen Positionen oder solche, die an aufsehenerregenden Gräueltaten beteiligt waren, werden nach ihrer Festnahme oft öffentlich genannt und bleiben in der Regel in Haft. Im Gegensatz dazu befinden sich viele Beamte niedrigerer Ränge und ehemalige Informanten weiterhin auf freiem Fuß. Trotz häufiger Meldungen von Einheimischen an die Sicherheitskräfte werden diese Personen oft nur kurzzeitig festgenommen und dann wieder freigelassen. Auch das SJAC (Syria Justice and Accountability Centre) stellte fest, dass Personen mit höherem Bekanntheitsgrad eher ins Visier geraten, während Personen mit niedrigerem Bekanntheitsgrad leichter unentdeckt bleiben können. Auch im Hinblick auf die Verfolgung ehemaliger ziviler Beamter wird berichtet, dass weniger bekannte Personen in der Regel nicht festgenommen werden, es sei denn, sie sind in konkrete Verbrechen verwickelt oder hatten Verbindungen zu den Geheimdiensten [...].
28 Daneben wird von Racheakten an Männern, die (mutmaßlich) Verbindungen zum Militär oder den Geheimdiensten des Assad-Regimes hatten, durch nichtstaatliche Akteure berichtet. Rachemorde und sektiererische Gewalt treten dabei häufiger in Gebieten auf, in denen die Kontrolle der Übergangsverwaltung weniger effektiv ist, beispielsweise in den Küstenregionen (Latakia und Tartus), Homs, Hama und dem ländlichen Damaskus [...]. So war Anfang März 2025 vor allem die alawitische Bevölkerung in den Gouvernements Latakia, Tartus und Hama, die von großen Teilen der syrischen Bevölkerung als Nutznießende und Unterstützer der ehemaligen Assad-Regierung betrachtet werden, von Hinrichtungen und Massentötungen betroffen [...]. Zwischen Verfolgung von Regimestraftätern und Racheakten vor allem gegen die Volksgruppe der Alawiten, aus der die al-Assads stammen, ist nicht immer leicht zu unterscheiden [...]. Es liegen jedoch keine Berichte über Fälle von Rachemorden in Damaskus vor [...]. Laut einem Bericht der International Crisis Group verhinderte oder bestrafte die Übergangsregierung zudem weitgehend Vergeltungsakte gegen Personen, die mit der Assad-Regierung in Verbindung standen. Im Juni erließ sie über den Fatwa-Rat eine Fatwa, die Rachemorde und außergerichtliche Vergeltungsmaßnahmen verbietet. Die Fatwa fordert die Bürger auf, Streitigkeiten über offizielle Rechtswege beizulegen und stellt Vergeltungsakte unter Strafe [...]. 29 Vor diesem Hintergrund führt die EUAA aus, dass die bloße Tatsache, (ehemaliges) Mitglied von Assads Streitkräften und pro-Assad-bewaffneten Gruppen gewesen zu sein, allein nicht zu einem für die Begründung einer begründeten Furcht vor Verfolgung erforderlichen Risiko führt. Maßgeblich zu berücksichtigen seien insoweit vor allem risikobeeinflussende Umstände, wie beispielsweise regionale Besonderheiten und die Tatsache, ob die Person den "Eingliederungsprozess" durchlaufen hat oder (mutmaßlich) im Namen des Assad-Regimes Verbrechen begangen hat. [...]