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Landesbehörden

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Zitieren als:
Landesbehörden, Erlass/Behördliche Mitteilung vom 05.01.2026 - 63.25-12231-2-AFG-G/07 - asyl.net: M33948
https://www.asyl.net/rsdb/m33948
Leitsatz:

Innenministerium Niedersachsen: Aktueller Stand zum afghanischen Passwesen unter Verweis auf BMI-Schreiben vom 18.12.2025:

In Deutschland ist zurzeit eine Passbeantragung für afghanische Staatsangehörige beim Generalkonsulat in München und Bonn möglich. Bei der afghanischen Botschaft in Berlin ist die Passbeantragung weiterhin nicht möglich.

Vom Generalkonsulat Bonn ausgestellte Pässe werden in Deutschland ab dem 10.12.2025 wieder anerkannt. Online beantragte, vom afghanischen Generalkonsulat in Dubai ausgestellte afghanische Pässe sind anerkannt.

(Zusammenfassung der Redaktion)

Schlagwörter: Afghanistan, Passbeschaffung, Tazkira
Normen: AufenthG § 5, AufenthG § 3, AufenthV § 5
Auszüge: