Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren:
Der Grundsatz des fairen Verfahrens ist verletzt, wenn Haft angeordnet wird, obwohl die anwaltliche Vertretung eines/einer von Haft Betroffenen urlaubsbedingt nicht an der Haftanhörung teilnehmen kann. Haft ist nur einstweilig für kurze Zeit und unter Bestimmung eines neuen Termins anzuordnen.
(Leitsätze der Redaktion)
[...]
Der Antrag hat in der Sache Erfolg, da der Beschluss des Amtsgerichts den Betroffenen in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt:
Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert jedem Betroffenen das Recht, sich in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen. [...]
Gemessen an diesen Maßstäben ist das Recht der Betroffenen auf ein faires Verfahren dadurch verletzt, dass das Amtsgericht trotz der Kenntnis von der anwaltlichen Vertretung des Betroffenen durch den Bevollmächtigten … die Anhörung am 01.09.2025 durchgeführt hat. Zwar hat das Amtsgericht telefonisch Kontakt zu der Kanzlei des Bevollmächtigten hergestellt und dabei durch die Ansage des Anrufbeantworters erfahren, dass der Bevollmächtigte in der Woche der Anhörung urlaubsbedingt abwesend ist. In dieser Situation hätte das Amtsgericht jedoch unter einstweiliger Anordnung eines nur kurzen Gewahrsams einen neuen Termin anberaumen und dem Betroffenen weitere Versuche der Kontaktaufnahme zu seinem Rechtsanwalt ermöglichen müssen. [...]