BlueSky

VG Berlin

Merkliste
Zitieren als:
VG Berlin, Urteil vom 20.02.2026 - 31 K 308/24 A - asyl.net: M34091
https://www.asyl.net/rsdb/m34091
Leitsatz:

Flüchtlingseigenschaft für schwulen Mann aus Georgien im schriftlichen Verfahren: 

Homosexuelle sind in Georgien Verfolgungshandlungen durch den georgischen Staat und durch nicht-staatliche Akteure ausgesetzt. 

(Leitsatz der Redaktion) 

Schlagwörter: Georgien, homosexuell, interner Schutz, interne Fluchtalternative, LSBTI, Schutzbereitschaft, Schutzfähigkeit,
Normen: AsylG § 3b Abs. 1 Nr. 4, AsylG § 3d Abs. 1 Nr. 1, AsylG § 3e, AsylG § 3a Abs. 1 Nr. 2
Auszüge:

[…]

l. Über die Klage entscheidet gem. des Beschlusses der Kammer vom 5. Januar 2026 der Berichterstatter als Einzelrichter, § 76 Abs. 1 Asylgesetzes - AsylG -. Die Entscheidung ergeht ohne mündliche Verhandlung gem. § 101 Abs. 2 VwGO, da die Parteien dem zugestimmt haben. […]

Der Kläger hat einen Anspruch darauf, dass ihm die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird wegen einer ihm in Georgien wegen ihrer Homosexualität drohenden Verfolgung. […]

Der Einzelrichter ist in Anbetracht des klägerischen Vortrags davon überzeugt, dass der Kläger homosexuell ist. Auch die Beklagte hat keine Zweifel an der Homosexualität des Klägers.

Dies zugrunde gelegt, ist dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, da er als Homosexueller in Georgien Verfolgungshandlungen durch den georgischen Staat und durch nichtstaatliche Akteure ausgesetzt wäre, gegen die ihn zu schützen der georgische Staat nicht hinreichend willens oder in der Lage ist, und die in ihrer Kumulation eine gravierende Verletzung seiner Menschenrechte und damit eine flüchtlingsrelevante Verfolgung darstellen und dabei an einen Verfolgungsgrund anknüpfen, ohne dass eine interne Fluchtalternative besteht. Zur Begründung verweist der erkennende Einzelrichter auf das Urteil der Kammer vom 2. Oktober 2025 (VG Berlin, Urteile vom 2. Oktober 2025 - 31 K 504/24 A) und die Urteile der 38. Kammer des Verwaltungsgericht Berlin vom 21. Mai 2025 zur Situation von LSBTIQ-Personen (VG Berlin, Urteile vom 21. Mai 2025 - 38 K 96/25 A und VG 38 K 259/23 A -, juris). Der erkennende Einzelrichter tritt diesen Urteilen nach eigener umfassender Prüfung bei. […]