Stornierung von Abschiebeflügen wegen geopolitischer Lage:
Nachdem drei Abschiebeflüge in den Irak wegen der geopolitischen Lage storniert wurden, ist eine Verlängerung der Sicherungshaft nicht mehr zulässig. Eine Rückführung kann nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit planmäßig erfolgen.
(Leitsätze der Redaktion)
[…]
Der Antrag vom 05.05.2026 auf Anordnung weiterer Haft war abzulehnen.
Es ist inzwischen nicht mehr schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, weshalb eine weitere Verlängerung der seit 07.02.2026 andauernden Sicherungshaft mit insgesamt drei stornierten Rückführmaßnahmen aufgrund der geopolitischen Weltlage nunmehr am 19.05.2026 stattfinden soll. […]
Inwiefern sich die aktuelle Lage im Irak beruhigt hat oder beruhigen wird, ist nicht absehbar. Die Prognose, dass die geplante Maßnahme am 19.05.2026 entgegen der drei zuvor mit im wesentlichen gleicher Begründung stornierten Flüge stattfinden soll, kann jedenfalls mittlerweile in Anbetracht der zeitlichen Dauer nicht mehr mit der gebotenen Sicherheit als noch realistisch oder belastbar angesehen werden. Aus den o.g Mitteilungen der befassten Behörden lässt sich gerade nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit entnehmen, dass die geplante Chartermaßnahme aller Voraussicht nach planmäßig stattfinden kann. Weitergehende Erkenntnisse liegen nicht vor. […]