Kinderlose Ehepaare geraten nicht in eine Lage extremer materieller Not:
Kinderlose, nichtvulnerable Ehepaare sind bei einer gemeinsamen Rückkehr nach Griechenland hinsichtlich ihrer Existenzsicherung grundsätzlich keinen größeren Schwierigkeiten ausgesetzt als alleinstehende Rückkehrer*innen. Im Gegensatz zu Alleinstehenden können Ehepaare regelmäßig auf die gegenseitige Unterstützung innerhalb der ehelichen Lebensgemeinschaft zurückgreifen.
(Leitsätze der Redaktion; die Zulassung der Berufung wurde abgelehnt)
[…]
1 Der zulässige Antrag auf Zulassung der Berufung hat in der Sache keinen Erfolg. […]
4 a) Der geltend gemachte Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gem. § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG liegt nicht vor. […]
7 Die Kläger werfen folgende Fragen auf:
8 1. "Droht Ehepaaren, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt wurde, bei einer gemeinsamen Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK, auch wenn dies für alleinstehende männliche Schutzberechtigte verneint wird?"
9 2. "Kann die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu männlichen Schutzberechtigten auf weibliche Schutzberechtigte übertragen werden, obwohl Frauen im Rahmen von Flucht und Migration erfahrungsgemäß geschlechtsspezifischen Herausforderungen und Risiken ausgesetzt sind?"
10 Die Beantwortung dieser Fragen bedarf keiner Klärung im Berufungsverfahren. Hinsichtlich männlicher nichtvulnerabler Drittstaatsangehöriger, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16.04.2025 […] entschieden, dass ihnen aktuell bei einer Rückkehr nach Griechenland keine mit Art. 4 GRCh unvereinbaren Lebensbedingungen drohen. Diese Rechtsprechung hat es mit Urteil vom 23.10.2025 […] bekräftigt. Mit Urteil vom 14.01.2026 […] hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung […] aufgegeben und sich im Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen. Der Senat hat mit Urteil vom 26.05.2026 […] weiter entschieden, dass auch nichtvulnerable alleinstehende weibliche Drittstaatsangehörige, denen in Griechenland internationaler Schutz zuerkannt worden ist, dort gegenwärtig nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit unabhängig von ihren persönlichen Entscheidungen in eine Lage extremer materieller Not geraten, die es ihnen nicht erlaubt, ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene zu befriedigen. Der Senat sieht nicht, dass kinderlose nichtvulnerable Ehepaare bei einer gemeinsamen Rückkehr stärkeren Schwierigkeiten ausgesetzt wären, ihre elementarsten Grundbedürfnisse zu befriedigen, als es im Falle einer getrennten Rückkehr insbesondere der Ehefrau der Fall wäre. Dies behaupten auch die Kläger nicht, sondern berufen sich im Wesentlichen auf die Lebensverhältnisse weiblicher anerkannter Schutzberechtigter in Griechenland. Das Bestehen einer Beistandsgemeinschaft dürfte im Gegenteil geeignet sein, etwaige Härten abzumildern, zumal auch von kinderlosen Ehepaaren ein beidseitiges Bemühen um Erwerbstätigkeit und Flexibilität hinsichtlich des Wohnortes gefordert werden kann. […]