Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Passbeantragung und Anerkennung afghanischer Pässe:
1. In Deutschland ist die Passbeantragung derzeit bei der afghanischen Botschaft in Berlin, beim Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Bonn möglich.
2. Afghanische Passverlängerungen, die ab dem 1. August 2026 ausgestellt wurden, werden nicht mehr anerkannt. Passverlängerungen, die bis zum 31. Juli 2026 erfolgten, können unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden.
(Zusammenfassung der Redaktion)
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezug auf die vorangegangenen Länderschreiben vom 18.10.2024, 28.03.2025, 23.05.2025 sowie vom 18.12.2025 informiert das Bundesministerium des Innern (BMI) zur aktuellen Situation der Passbeantragung und Anerkennung afghanischer Pässe wie folgt:
1. Passbeantragung
Eine Passbeantragung ist in Deutschland derzeit bei der afghanischen Botschaft in Berlin, beim Generalkonsulat in München sowie beim Generalkonsulat in Bonn möglich. Die dort beantragten Pässe werden laut Aussage der Botschaft in Berlin derzeit in Kabul mit ausstellender Behörde "MFA - Kabul" gedruckt. Des Weiteren ist eine Passbeantragung in Afghanistan selbst (ausstellende Behörde: "Kabul Central Passport Department (MOI)") sowie bei einigen afghanischen Auslandsvertretungen und online beim afghanischen Generalkonsulat in Dubai möglich.
Online beantragte, vom afghanischen Generalkonsulat in Dubai ausgestellte afghanische Pässe sind entsprechend der bisherigen Anerkennungspraxis anerkannt. Es wird insoweit auf die Allgemeinverfügung über die Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere vom 30.06.2025, BAnz AT 12.08.2025 B2, verwiesen.
2. ID-Nummer im Reisepass
Bei der in den Reisepass eingetragenen ID-Nummer handelt es sich um die Nummer der bei Passbeantragung vorgelegten Tazkira. Die Nummer ist dokumentenbezogen und nicht personenbezogen, d.h. sie ändert sich bei der Ausstellung einer neuen Tazkira für die gleiche Person. […]
3. Möglichkeiten zur Beantragung einer Tazkira
Die Beantragung einer e-Tazkira ist aktuell nur bei einer persönlichen Vorsprache in Afghanistan möglich. Eine Papier-Tazkira kann hingegen auch mit Hilfe eines bevollmächtigten Familienangehörigen bei der zuständigen NSIA Behörde in Afghanistan nach persönlicher Vorsprache (nach Terminvergabe) bei der zuständigen afghanischen Auslandsvertretung beantragt werden. […]
4. Passverlängerungen
Aufgrund der veränderten Situation hinsichtlich der Möglichkeiten zur Passbeantragung und unter Berücksichtigung der Regelungen des allgemeinen Völkerrechts sowie der ICAO-Empfehlungen werden ab 01.08.2026 ausgestellte afghanische Passverlängerungen nicht anerkannt.
Afghanische Pässe, die bis einschließlich 31.07.2026 verlängert werden, können entsprechend der im Länderschreiben vom 20.02.2024 genannten Bedingungen anerkannt werden:
- Passverlängerungen durch Etikett werden anerkannt, wenn sie einem in der Ausführlichen Form der Bundespolizei gelisteten Muster in Design/Format/Ausgestaltung der Etikette entsprechen […]. Der Ausstellungsort muss demnach nicht mit dem des Musters in der Anlage identisch sein. Bei Zweifeln an der Echtheit der Verlängerungsetikette soll die Bestätigung bei der ausstellenden Stelle eingeholt werden.
- Des Weiteren wird eine zeitliche Lücke zwischen Ablauf der Passgültigkeit und Verlängerung hingenommen, wenn diese höchstens sechs Monate beträgt, der Grund für Entstehen der Lücke nachvollziehbar ist und keine Zweifel an der Identität des Passinhabers bestehen und der Reisepass in Bezug auf Personalangaben und Lichtbild weiterhin seine Funktion als Reisedokument erfüllt.
- Sollte der Pass dadurch eine Gesamtgültigkeit von mehr als 10 Jahren aufweisen, wird eine entsprechend längere Gesamtgültigkeit bis zu 6 Monaten hingenommen. Sofern der Reisepass visiert wird, soll dies nur innerhalb von zehn Jahren seit Ausstellungsdatum des Passes erfolgen und der Gültigkeitszeitraum des Visums muss innerhalb der zehn Jahre seit Ausstellungsdatum des Passes liegen. Die Gültigkeit eines Visums muss in jedem Fall spätestens am letzten Tag der 10-jährigen Gesamtgültigkeit des Reisepasses enden. Auch ein eAT sollte nur bis zum Ablauf von zehn Jahren seit Ausstellungsdatum des Reisepasses ausgestellt werden. […]