In einem viel beachteten Urteil vom 21. April 2016, welches nun im Volltext veröffentlicht wurde, stellte das OVG Rheinland-Pfalz fest, dass Personenkontrollen der Polizei dann gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstoßen, wenn sie aufgrund der Hautfarbe der Betroffenen veranlasst…
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