Das Remonstrationsverfahren sah bislang vor, dass sich Betroffene innerhalb eines Monats nach der Ablehnung ihres Visumantrags schriftlich an die jeweilige Auslandsvertretung wenden konnten, um eine erneute Überprüfung des Antrags zu erreichen. Die Remonstration konnte auch von einer bevollmächtigten Person durchgeführt werden. Im Fall der erneuten Ablehnung erging ein neuer Bescheid. Diese Art des Widerspruchs ist gesetzlich nicht vorgesehen und wurde bislang laut dem Auswärtigen Amt freiwillig gewährt.
Über die Abschaffung des Verfahrens wird seit einigen Wochen auf den Homepages der deutschen Auslandsvertretungen informiert (siehe etwa Deutsche Botschaft Beirut, Hinweis ohne Datum). Im Rahmen eines Pilotverfahrens, das seit Juni 2023 an zahlreichen deutschen Visastellen durchgeführt worden sei, habe sich gezeigt, dass durch den Verzicht auf die Remonstration "erhebliche Mitarbeitendenkapazitäten" freigesetzt worden seien. Mit diesen Kapazitäten sei es gelungen, die Zahl bearbeiteter Visumanträge zu steigern. Angemessener Rechtsschutz sei auch künftig gewährleistet, da der gesetzlich vorgesehende Rechtsweg "nicht verkürzt" werde. Hier verweist das Auswärtige Amt also auf die Möglichkeit, gegen die Ablehnungen eines Visumantrags mit der Klage beim Verwaltungsgericht Berlin vorzugehen.
Der Wegfall des Remonstrationsverfahrens gilt sowohl für beantragte Schengen-Visa (für Kurzaufenthalte) als auch für nationale Visa (also besonders Visa zur Familienzusammenführung, für Fachkräfte sowie für Ausbildung und Studium). Das Auswärtige Amt weist in diesem Zusammenhang auch auf das Auslandsportal hin, das seit dem 1. Januar 2025 "grundsätzlich" für die Beantragung nationaler Visa zur Verfügung stehe. Die bisherigen Erfahrungen mit der Online-Antragstellung hätten gezeigt, dass sich hiermit Verzögerungen im Visumsverfahren durch unvollständige Anträge vermeiden ließen und die Qualität des Verfahrens verbessert werde.