Arbeitshilfe zu Meldepflichten an die Ausländerbehörde bei Leistungsanträgen (SGB II/SGB XII) von Unionsbürger*innen

Arbeitshilfe der GGUA Münster, die sich mit den Mitteilungspflichten von Sozial- und Ausländerbehörden bei Leistungsanträgen von Unionsbürgerinnen befasst (April 2021).

SGB II / SGB XII-Anträge von  Unionsbürger*innen: Meldepflichten an die Ausländerbehörde (extern)

Die Arbeitshilfe der GGUA Münster befasst sich mit den Mitteilungspflichten von Sozial- an Ausländerbehörden bei Leistungsanträgen von Unions bür ger*in nen. Anlass für die Entstehung der Handreichung ist die stetige Ausweitung verschiedener Übermittlungsbefugnisse und -pflichten der Sozialbehörden in den letzten Jahren. Die Mitteilungen können dazu führen, dass Aufenthaltsrechte wegen Sozialleistungsbezug oder -beantragung entzogen werden. Laut der Arbeitshilfe bestehen hier datenschutzrechtliche Probleme. Zudem führe die Ausweitung der Meldungen dazu, dass Betroffene aus Angst auf die Inanspruchnahme von ihnen zustehenden Leistungen verzichten. Zudem seien in der Praxis auch nicht selten unzulässige Meldungen zu beobachten.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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