Betroffen von der "Residenzpflicht" (der räumlichen Beschränkung) und von Wohnsitzauflagen sind Personen, die sich im Asylverfahren befinden oder die eine Duldung haben. Die Wohnsitzregelung betrifft dagegen schutzberechtigte Personen in den ersten drei Jahren nach der Anerkennung des Schutzstatus.
Die Arbeitshilfe erläutert in kompakter Form, auf welchen gesetzlichen Grundlagen die verschiedenen Maßnahmen beruhen und welche Sanktionen bei Pflichtverletzungen drohen können. Daneben wird dargestellt, unter welchen Umständen eine Aufhebung der jeweiligen Auflagen erreicht werden kann - also beispielsweise das Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs oder der Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland, wenn dringende Gründe dafür sprechen.