Der Flüchtlingsrat Thüringen und der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) haben eine Arbeitshilfe zur Bedeutung der Asylantragsstellung während der Minderjährigkeit herausgegeben, die sich speziell an Vormünder und Begleitpersonen richtet. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet: Soll ein Asylantrag gestellt werden oder nicht? Wann sollte der Asylantrag gestellt werden und wer kann ihn stellen? Was gibt es für aufenthaltsrechtliche Alternativen? Was ist zu beachten bei umF aus sog. „sicheren“ Herkunftsländern und welche Besonderheiten gibt es bei umF, welche nach dem Heimatrecht ihres Herkunftslandes erst nach ihrem 18. Geburtstag volljährig werden?