Bedeutung der Stellung eines Asylantrags in der Minderjährigkeit

Arbeitshilfe des Flüchtlingsrat Thüringen e.V. und BumF e.V. (Stand: Mai 2019)

Asylantrag unbegleitete Minderjährige

Der Flüchtlingsrat Thüringen und der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) haben eine Arbeitshilfe zur Bedeutung der Asylantragsstellung während der Minderjährigkeit herausgegeben, die sich speziell an Vormünder und Begleitpersonen richtet. Dabei werden unter anderem folgende Fragen beantwortet: Soll ein Asylantrag gestellt werden oder nicht? Wann sollte der Asylantrag gestellt werden und wer kann ihn stellen? Was gibt es für aufenthaltsrechtliche Alternativen? Was ist zu beachten bei umF aus sog. „sicheren“ Herkunftsländern und welche Besonderheiten gibt es bei umF, welche nach dem Heimatrecht ihres Herkunftslandes erst nach ihrem 18. Geburtstag volljährig werden?


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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