Die Broschüre des AWO Bundesverbands informiert über die Voraussetzungen, unter denen im Rahmen der Flüchtlingssozialarbeit sowie der Asylverfahrens- und Migrationsberatung rechtliche Hinweise gegeben werden können. Grundsätzlich ist die Rechtsberatung zwar sogenannten Volljuristinnen und -juristen vorbehalten, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ermöglicht aber Ausnahmen, wenn es sich um unentgeltliche Unterstützung handelt und wenn die beratenden Personen unter Anleitung einer juristisch qualifizierten Person handeln.
Die Handreichung der AWO erklärt das Rechtsdienstleistungsgesetz anhand der folgenden Fragen:
- Was ist eine Rechtsdienstleistung?
- Was sind zulässige Rechtsdienstleistungen nach dem RDG?
- Welche Pflichten haben die Träger von Beratungsstellen?
- Was kann bei Verstößen drohen?
- Welche Unterstützungsleistungen fallen im Einzelnen unter das Rechtsdienstleistungsgesetz bzw. sind nach dem Gesetz nicht zulässig?
Die im Jahr 2019 erstmals erschienene Broschüre war nach kurzer Zeit vergriffen. Sie wurde nun in einer überarbeiteten zweiten Auflage herausgegeben. Die Handreichung steht zum Download zur Verfügung und kann darüber hinaus bei der AWO bestellt werden (siehe den unten angegebenen Link zur Homepage der AWO).