Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Paritätischer Gesamtverband: Ausbildung und Arbeit als Wege zu einem sicheren Aufenthalt? Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung. Oktober 2020.

Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung

Die neue Arbeitshilfe des Paritätischen Gesamtverbands setzt sich ausführlich mit der "neuen" Ausbildungsduldung des § 60c AufenthG sowie der Beschäftigungsduldung nach § 60d AufenthG auseinander. Zudem werden die Aufenthaltstitel dargestellt, die im Anschluss an die jeweiligen Duldungen erteilt werden können. Dies sind die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung nach § 19d Abs. 1a AufenthG und die Aufenthaltserlaubnis bei nachhaltiger Integration nach § 25b Abs. 6 AufenthG. Die rechtlichen Ausführungen werden durch Praxistipps sowie Hinweise auf Rechtsprechung und Weisungen durch Bund und Länder fallbezogen aufbereitet.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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