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Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung

Anfang 2023 wurde die Einrichtung einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung gesetzlich verankert. Das Forschungszentrum des BAMF hat die Implementierung im Jahr 2025 untersucht und seine Ergebnisse nun in einem Evaluationsbericht vorgelegt.

Aufgrund einer Änderung des § 12a AsylG, die zum Jahresbeginn 2023 wirksam wurde, wurde der Bund verpflichtet, eine behördenunabhängige und unentgeltliche Asylverfahrensberatung (AVB) zu fördern. Durchgeführt wird die AVB seitdem durch verschiedene Wohlfahrtsverbände und Nichtregierungsorganisationen. Im Jahr 2024 gab es laut der nun vom Forschungszentrum des BAMF veröffentlichten Studie 189 entsprechende Beratungsstellen an 112 Standorten.

Die Studie befasst sich vor allem mit der Frage, ob die Asylverfahrensberatung die Zielgruppe schutzsuchender Personen effektiv erreicht, indem eine Schätzung des Beratungsbedarfs mit den registrierten Anfragen bei Beratungsstellen abgeglichen wird. Hier kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass in den Jahren 2023 und 2024 zügig ein bundesweites Beratungsnetz der AVB aufgebaut worden sei, welches zunehmend von der Zielgruppe angenommen worden sei. Bei den Themen, zu denen am häufigsten beraten werde (Anhörung, Dublin-Verfahren, Asylbescheid und mögliche Klageverfahren), zeige sich, dass die AVB ihrer Kernfunktion im Wesentlichen nachkomme. Daneben würden in den Beratungsstellen aber auch zahlreiche weitere Themen angesprochen, wobei aus den vorliegenden Daten nicht eindeutig rekonstruieren lasse, ob diese Themen dann dort auch weiter bearbeitet würden oder ob in solchen Fällen ein Verweis an andere Institutionen erfolge. Deutlich sei dabei geworden, dass der AVB neben der Beratung zum Asylverfahren auch eine Schnittstellenfunktion zukomme, indem Ratsuchende bei Bedarf frühzeitig an andere Stellen verwiesen werden könnten. 

“Unausgeschöpfte Potenziale” hätten sich bei der gesetzlich gewollten frühen Erreichbarkeit der AVB gezeigt. Zwar hätten durchaus Schutzsuchende zum Teil die Beratungsstellen vor der Anhörung im Asylverfahren aufgesucht, was der Zielsetzung entspreche. Zu einem erheblichen Teil hätten sie allerdings erst nach Erhalt des Asylbescheides dort vorgesprochen. Eine durchgängig frühere Ansprache der Zielgruppe bleibe daher ein weiter anzustrebendes Ziel der AVB.

In der Studie wird darauf hingewiesen, dass eine Wirkungsanalyse auf Grund der vorhandenen Daten nicht durchgeführt werden konnte. Hierfür wäre es notwendig, Vergleiche zwischen Personen, die beraten wurden und anderen, bei denen dies nicht der Fall war, anzustellen. Nur mithilfe solcher Vergleichsdaten wäre es möglich, zu untersuchen, inwieweit sich die Beratung auf den Ablauf des Asylverfahrens beim BAMF und den weiteren Verlauf auswirkt (etwa hinsichtlich der Einreichung von Klagen oder der Rückkehr in Herkunftsländer). Für die Zukunft wird der Aufbau einer entsprechenden Datengrundlage empfohlen. Die verfügbaren qualitativen Befunde wiesen aber darauf hin, dass eine individuelle persönliche Beratung – insbesondere im Vergleich zu Gruppen-Informationsveranstaltungen – ein größeres Wirkpotenzial entfalte. Dies gelte sowohl in Bezug auf das Verfahrensverständnis und die Vorbereitung auf die Anhörung als auch auf das Vertrauen in die behördlichen Prozesse. Eine Wirkung auf das Klageverhalten oder die freiwillige Rückkehrbereitschaft der Ratsuchenden scheine die AVB den bisherigen Erkenntnissen zufolge hingegen nur in geringem Umfang zu haben.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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