GFF: Ausländerzentralregister ist eine "Datensammlung außer Kontrolle"

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat im Januar 2022 eine Studie und ein Rechtsgutachten zum Ausländerzentralregister veröffentlicht. Nach Einschätzung der GFF hat sich das Register zu einem "ausufernden und nahezu unkontrollierten Datenmonster" entwickelt. Das Missbrauchspotenzial sei enorm.

Studie "Das Ausländerzentralregister"

Im Ausländerzentralregister (AZR) werden alle Personen erfasst, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben oder die nach einem früheren Aufenthalt Deutschland verlassen haben. Darüber hinaus werden auch Daten von Personen gespeichert, denen eine Einreiseerlaubnis verweigert wurde. Mitte 2021 waren annährend 19 Mio. Personen im AZR erfasst, davon lebten 11,6 Mio. in Deutschland. Das bereits seit den 1950er Jahren existierende Register hatte erst im Jahr 1994 eine Rechtsgrundlage in Form des Ausländerzentralregistergesetzes (AZRG) erhalten. Dieses Gesetz wurde seitdem 43-mal reformiert.

Studie "Das Ausländerzentralregister - Eine Datensammlung außer Kontrolle"

Die von Sarah Lincoln (GFF) verfasste Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das AZR durch die zahlreichen Änderungen gerade in den letzten Jahren immer stärker ausgebaut wurde. Neben Angaben zur Person und zum Aufenthaltsstatus würden mittlerweile auch Daten zu Gesundheit, Bildung und Familie gespeichert. Aufgrund des "Gesetzes zur Weiterentwicklung des AZR" vom 9. Juli 2021 sei es überdies ermöglicht worden, dass künftig auch Bescheide aus Asylverfahren sowie asyl- und aufenthaltsrechtliche Gerichtsentscheidungen erfasst würden. Auf diese Weise würden nunmehr auch sensible Informationen, etwa zu politischen Überzeugungen, sexueller Orientierung oder psychischen Erkrankungen, erfasst. Hinzugekommen seien ferner Angaben zu Integrationskursen sowie zu früheren Wohnsitzen in Deutschland, ab November 2022 würden auch ausländische Identifikationsnummern gespeichert.

Stark erweitert sei im Laufe der Jahre daneben auch der Kreis der Behörden, die Zugriff auf die Daten haben: Anfang der 2000er Jahre hätten neben den Ausländerbehörden zunächst Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden Zugang zum AZR erhalten, seitdem seien noch Sozialämter, Jobcenter, Jugendämter, Gesundheitsbehörden und Gerichte hinzugekommen. Immer mehr Behörden hätten zudem die Möglichkeit erhalten, die Daten automatisiert abzurufen. Insgesamt könnten heute mehr als 16.000 öffentliche Institutionen mit mehr als 150.000 Einzelnutzer*innen auf Daten des AZR zugreifen. Bei einer so großen Zahl von zugriffsberechtigten Personen sei das Missbrauchspotenzial enorm. Schon in der Vergangenheit sei es häufig vorgekommen, dass Abfragen aus dem AZR rechtsmissbräuchlich vorgenommen wurden. In einigen Fällen seien Personen in der Folge bedroht worden, so etwa bei der Drohbriefserie "NSU 2.0". Zudem sei davon auszugehen, dass bei so vielen möglichen Kontaktpersonen auch ausländische Geheimdienste an die Daten gelangen könnten. Durch die Zusammenstellung zahlreicher personenbezogener Daten mit den Angaben aus dem Asylbescheid könne das AZR einem Verfolgerstaat letztlich ein "umfassendes Dossier zur gesuchten Person" liefern.

Die Studie kritisiert darüber hinaus, dass Betroffene nicht über die Speicherung ihrer Daten im AZR informiert werden. Zwar könne ein Auskunftsantrag gestellt werden, das Verfahren sei aber mit hohen Hürden verbunden und die Auskünfte entsprächen nicht den rechtlichen Vorgaben.

Rechtsgutachten "Verfassungs- und unionsrechtliche Bewertung des AZR"

Das von der GFF in Auftrag gegebene Rechtsgutachten von Prof. Dr. Matthias Bäcker, das gemeinsam mit der Studie veröffentlicht wurde, untersucht das AZR unter verfassungs- und unionsrechtlichen Gesichtspunkten. Der Autor stellt zunächst fest, dass gegen die Grundkonzeption des AZR als zentrale Datensammlung über hier lebende nicht-deutsche Staatsangehörige keine Bedenken bestehen. Einige der Ermächtigungen zu Datenspeicherungen im AZR seien aber unverhältnismäßig, zu unbestimmt oder zu weit gefasst. Diese stünden damit nicht im Einklang mit den Grundrechten.

Als Grundrechtsverletzungen seien auch einige der Möglichkeiten zu bewerten, Daten des AZR für andere Behörden bereitzustellen. Schon der Ansatz, Daten zu anderen Zwecken als denen der Migrationsverwaltung an andere Behörden zu übermitteln, ließe sich nicht in jeder Hinsicht mit höherrangigem Recht vereinbaren. Vor allem sei aber die konkrete Ausgestaltung des Datentransfers als rechtswidrig zu werten. So enthielten die Ermächtigungen zur Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden keine ausreichenden Sicherheitsgarantien. Erlaubt sei durch das AZRG etwa die Herausgabe sämtlicher Daten des AZR an die Polizeibehörden zur Verfolgung jeglicher Straftaten bzw. zur Abwehr jeglicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Dies gelte auch dann, wenn es sich um Bagatelldelikte handele und sogar, wenn im Einzelfall kein konkreter Ermittlungsansatz gegen die betroffene Person vorliege. Diese stelle nicht zuletzt auch eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung aufgrund der Staatsangehörigkeit dar, weil vergleichbare systematische – nicht auf Sonderfälle beschränkte – Möglichkeiten der Datenabfrage für deutsche Staatsangehörige nicht existierten.

Das Rechtsgutachten kommt somit zu dem Ergebnis, dass weite Teile des Ausländerzentralregistergesetzes gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen das Diskriminierungsverbot und gegen europarechtliche Vorgaben zum Datenschutz verstoßen. Insbesondere sei die Datensammlung nicht auf ein erforderliches und verhältnismäßiges Maß beschränkt.

Strategische Klagen geplant

Die GFF plant nach eigenen Angaben, "strategische Klagen" gegen das AZRG vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zu begleiten. Bislang sei es selten zu entsprechenden Verfahren gekommen, weil den Betroffenen die Mittel für einen Rechtsstreit fehlten oder weil die gerichtliche Klärung voraussichtlich so lange in Anspruch nehmen werde, dass sich eine Klage kaum lohne. Diese Rechtsschutz-Lücke solle gefüllt werden, indem Klagen in geeigneten Fällen durch die GFF unterstützt werden.


Hinweis

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