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Handreichung "Mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander"

Handreichung der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen Schleswig-Holstein, 2. Auflage 2025

Handreichung "Mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander", 2. Auflage Mai 2025

Insbesondere Personen, die mit einem Schutzstatus in Deutschland leben – beispielsweise als anerkannte Flüchtlinge, subsidiär geschützte oder als vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine – und die hier einer Arbeit als Fachkraft nachgehen, können einen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Aufenthalt zu Beschäftigungszwecken in Form eines weiteren Aufenthaltstitel bescheinigt wird. Bereits im Jahr 2013 hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass betroffene Personen mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander haben können und auch einen Anspruch darauf haben, dass ihnen dies bescheinigt wird (BVerwG, Urteil vom 19.3.2013 – 1 C 12.12 – asyl.net: M20796) . 

In der aktualisierten Handreichung wird aktuelle Rechtsprechung vorgestellt, in der auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen wird. 


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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