Handreichung zum Beschwerdeverfahren beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Am 20. Juli 2023 ist in Deutschland ein Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) in Kraft getreten, welches ein Individualbeschwerdeverfahren vorsieht. Aus diesem Anlass hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) eine Handreichung veröffentlicht, in der das Verfahren erläutert wird.

Auf der Grundlage des Fakultativprotokolls können sich sowohl Einzelpersonen als auch zivilgesellschaftliche Akteur*innen nunmehr bei Verstößen gegen die Rechte, die im UN-Sozialpakt garantiert werden, an den UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte wenden. Wirtschaftliche und soziale Rechte umfassen unter anderem das Recht auf Gesundheit, Wohnen, Bildung, Nahrung, Unterkunft, Wasser, das Recht auf Arbeit unter fairen und angemessenen Bedingungen, das Recht auf soziale Sicherheit und das Recht auf ein angemessenes Einkommen und einen angemessenen Lebensstandard. Zu den vom UN-Sozialpakt umfassten kulturellen Rechten gehören der Schutz von Minderheitensprachen, die Anerkennung und der Schutz der ethnischen Zugehörigkeit und das Recht auf kulturelle Teilhabe.

Die Handreichung des DIMR richtet sich an Betroffene, an die Zivilgesellschaft und die Anwält*innenschaft und gibt einen prägnanten Überblick über den Ablauf des Verfahrens und wichtige Verfahrenshinweise.

MIt dem Beschwerdeverfahren können auch schutzsuchende und migrierte Personen Verletzungen ihrer Rechte geltend machen, ggf. könnten Verstöße gegen das Recht auf Gesundheit und Unterkunft relevant sein. Die Betroffenen können in dem Verfahren Abhilfe und eine Entschädigung fordern. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Vertragsstaaten zwar an die Empfehlungen des Ausschusses gebunden sind, aber die Verpflichtung nicht mit einem rechtlich verbindlichen Urteil eines Gerichts und dessen Vollstreckungsmöglichkeiten vergleichbar ist. Die Entscheidungen des Ausschusses können vor allem diplomatischen Druck auf internationaler Ebene erzeugen. Das DIMR verweist in der Handreichung darauf, dass sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass die Berichterstattung über Einzelfälle öffentliche Wirkung entfalten kann, die Regierungen möglicherweise dazu veranlasst, anders zu handeln.

Es gibt daneben auch weitere Individualbeschwerdeverfahren vor UN-Ausschüsse, die gerade in Deutschland wenig Bekanntheit haben und daher selten genutzt werden. Erläuterungen zu diesen Verfahren enthält ein im Asylmagazin erschienener Beitrag von Fanny de Weck und Stephanie Motz: Individualbeschwerden zum Rückschiebungsverbot unter EMRK, CAT und CEDAW.


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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