In aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahren bestehen für Geflüchtete und Migrant*innen zahlreiche Mitwirkungspflichten. Insbesondere sind Ausländer*innen in den verschiedenen Stufen des Asylverfahrens sowie im Rahmen der Erteilung von Aufenthaltstiteln verpflichtet, an der Klärung ihrer Identität mitzuwirken. Daneben gibt es verschiedene weitere gesetzliche Verpflichtungen zur Mitwirkung bzw. Duldung behördlicher Maßnahmen. So müssen beispielsweise im Asylverfahren erkennungsdienstliche Maßnahmen und die Erfassung von Daten geduldet werden, bestimmte Dokumente müssen ausgehändigt werden und die Behörden müssen über den Wechsel des Wohnorts informiert werden.
Was genau die Behörden verlangen dürfen, ist abhängig von der rechtlichen Situation der Betroffenen. Die Handreichung des schleswig-holsteinischen Zuwanderungsbeauftragten will vor allem Berater*innen und Unterstützer*innen eine Hilfestellung bieten, damit diese die Rechte und Pflichten in den verschiedenen Stufen der asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren schnell erfassen können. Daneben wird auch auf die Konsequenzen der Nichtmitwirkung eingegangen.
Die einzelnen Kapitel sind nach der jeweiligen aufenthaltsrechtlichen Situation sortiert, Im Einzelnen werden die folgenden Themen behandelt:
- Mitwirkungspflichten im Asylverfahren
- Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen, ausweisrechtliche Pflichten und Identitätsüberprüfung im Aufenthaltsgesetz
- Mitwirkungspflichten von Ausländer*innen mit einem Schutzstatus
- Mitwirkungspfichten nach Ablehnung des Asylverfahrens (Duldung)
- Mitwirkungspfichten zur Erlangung von Bleiberechten aufgrund von Integrationsleistungen
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung