Im Rahmen der aktuellsten Gesetzesänderungen wurde das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) umfassend geändert. Die Änderungen haben zum Teil weitreichende Konsequenzen für die Leistungsberechtigten. So wurden etwa die Regelsätze angehoben, dies ging jedoch einher mit Leistungskürzungen und Streichungen an anderer Stelle. Die Voraufenthaltszeit für den Erhalt von Analogleistungen wurde von 15 auf 18 Monaten verlängert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband überarbeitet derzeit umfassend die Arbeitshilfe „Soziale Rechte für Flüchtlinge“. Eine teilweise Vorabveröffentlichung dieser Arbeitshilfe zu den gesetzlichen Neuerungen im Bereich des AsylbLG ist jetzt schon verfügbar.