Studie: Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit am Beispiel von Personen mit Traumafolgestörungen

Studie der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (Juni 2020).

Identifizierung besonderer  Schutzbedürftigkeit   am Beispiel von Personen  mit Traumafolgestörungen (extern)

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) hat eine Studie zur Identifizierung besonderer Schutzbedürftigkeit veröffentlicht. Dabei wird vor allem auf Personen mit Traumafolgestörungen Bezug genommen. Viele Geflüchtete haben in ihren Herkunftsländern oder während der Flucht massive Gewalt erlebt. Dabei erlittene Traumatisierungen können schwerwiegende Auswirkungen auf Asylverfahren haben. Daher stehen den Betroffenen bestimmte Garantien zu. Damit diese gewährleistet werden können, muss die besondere Schutzbedürftigkeit aber zunächst erkannt werden. Die Bundesregierung sieht die Verantwortung für die Identifizierung besonderer Schutzbedarfe bei den Bundesländern, sodass hierfür deutschlandweit unterschiedliche Konzepte und Herangehensweisen verfolgt werden. In der Studie der BAfF werden zunächst die Vor- und Nachteile der  unterschiedlichen Ansätze analysiert. Daraus wird ein Verfahren zur strukturierten Identifizierung abgeleitet, das die Vorteile der bereits bestehenden Ansätze bündelt.


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