Mit Art. 15 (c) der Qualifikationsrichtlinie wurde auf Ebene des Europarechts eine Bestimmung geschaffen, die für Personen, die durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konfliktes bedroht sind, einen verbindlichen Schutzanspruch und einen Mindeststatus vorschreibt. Um herauszufinden, wie die Norm angewandt wird, hat UNHCR die Praxis in sechs EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Schweden und Vereinigtes Königreich) analysiert, in denen im Jahr 2010 zusammen rund drei Viertel der Asylanträge in der EU gestellt wurden. Hier werden die wichtigsten Ergebnisse der UNHCR-Studie "Safe at Last? – Law and Practice in Selected EU Member States with Respect to Asylum-Seekers Fleeing Indiscriminate Violence" (Juli 2011) zusammengefasst wiedergegeben.
Erstveröffentlichung der UNHCR-Vertretung für Deutschland und Österreich in Kooperation mit dem Informationsverbund Asyl und Migrationals Beilage zum Asylmagazin, Zeitschrift für Flüchtlings- und Migrationsrecht, Ausgabe 12/2011.