Weitere Verlängerung der Einreise- und Aufenthaltserleichterungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Die in der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung vorgesehenen Erleichterungen bei Einreise und Aufenthalt für Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, sind bis zum 31. Mai 2023 verlängert worden.

Kurz vor ihrem Auslaufen wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV) am 28. November 2022 durch Verordnung erneut verlängert, und zwar bis zum 31. Mai 2023. Inhaltliche Änderungen gab es dabei nicht. Es gilt somit, dass alle Personen, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben und die bis zum 31. Mai 2023 nach Deutschland eingereist sind oder einreisen werden, für einen Zeitraum von 90 Tagen von der Visumpflicht befreit sind. Dies gilt sowohl für ukrainische Staatsangehörige mit oder ohne biometrischen Pass als auch für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die bis zum 24. Februar in der Ukraine gelebt haben (§ 2 Abs. 1 UkraineAufenthÜV, neue Fassung).


Hinweis

Aufgrund vielfältiger Gesetzesänderungen können einzelne Arbeitshilfen in Teilen nicht mehr aktuell sein. Wir bemühen uns, so schnell wie möglich eine aktualisierte Version zu verlinken. Bis dahin bitten wir Sie, auf das Datum der Publikation zu achten und zu überprüfen, ob die Informationen noch korrekt sind.

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