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Checklisten der Diakonie zu unbefristeten Aufenthaltstiteln und zur Einbürgerung

Die Diakonie Deutschland hat Checklisten für Migrationsfachdienste veröffentlicht, mit denen die Voraussetzungen für den Erwerb verschiedener unbefristeter Aufenthaltstitel sowie für die deutsche Staatsangehörigkeit geprüft werden können.

Checklisten Diakonie, unbefristete Aufenthaltstitel und Einbürgerung, 2025

In Deutschland lebten laut der Diakonie Ende 2024 etwa 4,3 Millionen Drittstaatsangehörige mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung regelmäßig beantragt und geprüft werden muss. Die weit überwiegende Mehrheit dieser Personen verfügte über eine befristete Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen – also zumeist mit einem Schutzstatus – oder ihr Aufenthalt war aufgrund familiärer Umstände erlaubt. Die Checklisten bieten einen Überblick zu den Voraussetzungen, die für diese Personengruppe gelten, wenn der Wechsel in einen unbefristeten Aufenthaltsstatus oder der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit angestrebt werden. Nicht erfasst sind daher Sonderregelungen für Personen, die sich aus anderen Gründen in Deutschland aufhalten, beispielsweise EU-Staatsangehörige oder Fachkräfte.

Im Einzelnen werden die Voraussetzungen der folgenden Optionen dargestellt:

  • Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit – §§ 4, 8, 10 StAG
  • Erlaubnis zum Daueraufenhalt­-EU – § 9a AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement­-Flüchtlinge – § 26 Abs. 3 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Personen mit anderer humanitärer Aufenthaltserlaubnis – § 26 Abs. 4 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis für Personen mit Aufenthalt aus familiären Gründen – §§ 28 Abs. 2 S. 1, 31 Abs. 3 und 35 AufenthG
  • Niederlassungserlaubnis in sonstigen Fällen – § 9 Abs. 2 AufenthG

Die Checklisten können in der Beratung genutzt werden, um das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen feststellen zu können. Im Sinne eines Prüfprogramms können sie dabei nacheinander genutzt werden, da die stärkste Rechtsposition zu Beginn gelistet wird und entsprechend "von oben nach unten" geprüft werden kann, ob die jeweiligen Bedingungen von der ratsuchenden Person erfüllt werden.